Übergreifende Infos
Allgemein
FIP steht für Groupement pour les facilités de circulation internationales du personnel des chemins de fer. Es ist die Vereinigung für die internationalen Fahrvergünstigungen des Eisenbahnpersonals. Mit FIP sind Fahrvergünstigungen für Mitarbeiter im europäischen Ausland verfügbar.
Damit FIP Fahrvergünstigungen genutzt werden können, muss die Berechtigung für die Nutzung von FIP vorliegen. Im Regelfall ist dies nach einem Jahr Firmenzugehörigkeit gegeben, jedoch sind abweichende Regeln je nach Arbeitgeber möglich.
Im Folgenden werden die allgemeinen FIP Grundlagen erklärt. Abweichende Informationen können je nach Land oder Bahngesellschaft auftreten. Vor der Reise sollte sich immer mit den Regeln des jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmens in dem Land vertraut gemacht werden. Dabei hilft der FIP Guide:
FIP Ausweis
Für die Nutzung von FIP-Vergünstigungen ist ein aktueller FIP Ausweis erforderlich. Dieser ist immer für eine feste Periode von drei Jahren gültig. Die aktuelle Periode ist 2025-2026-2027. Der FIP Ausweis wird als Legitimation für FIP 50 Tickets benötigt. Er wird entweder für die 1. oder 2. Klasse ausgestellt. Mit einem 1. Klasse Ausweis können Freifahrtscheine und FIP 50 Tickets für die 1. und 2. Klasse erworben werden, mit einem 2. Klasse Ausweis nur für die 2. Klasse. Er kann über die jeweilige Bahngesellschaft, bei der man arbeitet, bestellt werden. Der genaue Bestellweg unterscheidet sich pro Unternehmen sehr stark.
Vergünstigungen
FIP Vergünstigungen bestehen in verschiedenen Formen, für die Nutzung wird immer ein FIP-Ausweis benötigt:
FIP Freifahrtscheine
Diese berechtigen zur Fahrt mit Zügen des auf dem Freifahrtschein angegebenen Betreibers. Ein FIP Freifahrtschein besteht aus verschiedenen Feldern. Jedes Feld ist für zwei aufeinanderfolgende Tage gültig. Auf dem Ticket muss jeweils der erste Gültigkeitstag eingetragen werden. Das Ticket ist dann am eingetragenen und folgenden Tag gültig. Die unterschiedlichen Felder selbst müssen nicht an aufeinanderfolgenden Tage ausgefüllt werden. Die Daten müssen nur im aufgedruckenden Gültigkeitszeitraum liegen. FIP Freifahrtscheine werden teilweise auch als FIP Coupons bezeichnet.
Nach Rückkehr ins Bahnnetz des Heimatlandes ist innerhalb der Geltungsdauer des Freifahrscheines eine erneute Einreise in das Land nicht möglich, das an das Streckennetz des Heimatlandes angrenzt.
Offiziell wird der FIP Ausweis für die Nutzung von FIP Freifahrtsscheinen nur für die Bestellung und nicht vor Ort bei der Nutzung benötigt. Jedoch fordern Zugbegleiter ihn in der Praxis trotzdem teilweise ein. Um Probleme zu vermeiden, sollte er also auch bei der Nutzung von FIP Freifahrtscheine vorgezeigt werden können.
Um länger als acht Tage in einem Land bzw. bei einem Betreiber Zug fahren zu können, kann auch zwischendrin ein Tag kein Freifahrtschein benutzt werden und z. B. ein FIP 50 Ticket für die Fahrt an diesem Tag gekauft werden. Diese können unabhängig von einem Freifahrtschein jederzeit erworben werden.
FIP 50 Tickets
FIP Berechtigte können reduzierte Tickets erwerben. Diese kosten im Regelfall 50% des flexiblen Preises. Daher sind diese Tickets nicht zuggebunden und flexibel auf der Strecke nutzbar (ausgenommen reservierungspflichtige Züge). Sie können jederzeit in beliebiger Anzahl gekauft werden. Mit FIP 50 besteht einfach eine Art Rabattkarte für viele Verbindungen. Ein FIP 50 Ticket kann dabei auch mehrere Betreiber abdecken.
Die Bestellung funktioniert hier anders als beim FIP Freifahrtschein. Während letzterer normalerweise bei der eigenen Bahngesellschaft oder einem Dienstleister bestellt werden muss, kann das FIP 50 Ticket an verschiedenen Stellen erworben werden. Für eine Fahrt innerhalb eines Landes ist ein Ticketschalter bzw. Reisezentrum meist eine gute Anlaufstelle. Bei einigen Betreibern bzw. in manchen Ländern ist es auch online oder über den Automaten möglich. Bei internationalen Fahrten muss manchmal auch über einen speziellen Ticketschalter für grenzüberschreitende Verbindungen genutzt werden. Auf den jeweiligen Länder- und Betrieberseiten versuchen wir die Informationen zum Kauf der Tickets bestmöglich zusammenzufassen.
FIP Vergünstigungen gelten nicht im eigenen Land. Auch wenn auf FIP 50 Tickets ein Ticketabschnitt im eigenen Land eingetragen ist, gilt das Ticket dort nicht. Für diesen Ticketabschnitt muss eine separate Fahrkarte oder nationale Vergünstigung genutzt werden. Ausgenommen hiervon sind nur FIP Globalpreise.
FIP Globalpreise
Für einige Züge existieren spezielle Preise und Sonderregeln. Diese sind weder mit FIP 50 Tickets noch mit FIP Freifahrtschein fahrbar. Stattdessen muss ein spezieller FIP Globalpreis für die konkrete Zugverbindung erworben werden (diese Tickets sind also zuggebunden). FIP Globalpreise sind z. B. für den Eurostar, TGV/AVE Verkehr zwischen Barcelona und Frankreich oder diverse Nachtzüge erforderlich.
Grenzpunkte
FIP Freifahrtscheine gelten im Regelfall nur im Land/Netz der jeweiligen Bahngesellschaft. Die Gültigkeit des FIP Freifahrtscheins ist offiziell bis zum sogenannten Grenztarifpunkt.
Es wird immer ein Ticket bis zur Grenze benötigt. FIP Freifahrtscheine sind nur im Land/Netz der jeweiligen Bahngesellschaft gültig. Die Grenze ist dabei nicht immer der letzte Bahnhof im Land. Es reicht also unter Umständen nicht aus, ein Ticket bis zum letzten Bahnhof zu kaufen. Das ist insbesonders dann relevant, wenn das eigene Heimatland verlassen wird, da in diesem wie beschrieben keine FIP Tickets gelten.
Im Detail unterscheidet man zwischen zwei Arten von Grenztarifpunkten:
- Grenzbahnhof: Dies ist ein echter physischer Bahnhof. Bis zu diesem Halt kann man mit seinem Zugtickt fahren und das von beiden angrenzenden Ländern aus. Beispiele dafür sind Salzburg Hbf, Basel Badischer Bahnhof oder Konstanz.
- Grenztarifpunkt: Dies ist ein “virtueller” Bahnhof, der nur in der Theorie existiert, um die Gültigkeit von Fahrkarten zu bestimmen. Sie befinden sich auf der freien Strecke. Hierbei wird daher sowohl ein Ticket vor als auch hinter diesen Grenztarifpunkt benötigt. Grenztarifpunkte sind in der Übersicht im Regelfall mit “(Gr)” oder “(fr)” für Grenze / frontière gekennzeichnet.
Während ein FIP Freifahrtschein immer für nur genau eine Bahngesellschaft benötigt wird, kann ein FIP 50 Ticket für mehrere Bahngesellschaften ausgestellt werden. Welche Bahngesellschaften an der Fahrt dann beteiligt sind, spielt nicht direkt eine Rolle, solange Start und Ziel richtig sind und die Bahngesellschaften FIP allgemein akzeptieren.
Welche Grenzbahnhöfe und Grenztarifpunkte zwischen zwei Ländern/Bahngesellschaften bestehen sind im FIP Guide auf der jeweiligen Länderseite aufgeführt.
Hier noch ein paar Beispiele zur besseren Veranschaulichung:

FIP 50:
Beispiel 1: Eine Person möchte mit einem Zug von Bahnhof 1 nach Bahnhof 3 fahren. Sie kauft dafür ein FIP 50 Ticket von Bahnhof 1 nach Bahnhof 3. Dieses gilt auf dem gesamten Streckenabschnitt. Wichtig, wenn Land A jedoch das Heimatland der Person ist, gilt das FIP 50 Ticket erst ab Bahnhof 2. Für die Fahrt zwischen Bahnhof 1 oder Bahnhof 2 braucht sie ein anderes Ticket. Das kann zum Beispiel ein normales Ticket zum Regulären Preis sein oder auch andere Tickets (Für DB Mitarbeiter in Deutschland z.B. Tagesticket M Fern, Netzcard, Regio Ticket 50 oder Deutschlandticket)
Beispiel 2: Eine Person möchte mit einem Zug von Bahnhof 1 nach Bahnhof 3 fahren. Sie kauft dafür ein FIP 50 Ticket von Bahnhof 1 nach Bahnhof 3. Dieses gilt auf dem gesamten Streckenabschnitt. Wichtig, wenn Land A jedoch das Heimatland der Person ist, gilt das FIP 50 Ticket erst ab dem Grenztarifpunkt. Für die Fahrt bis zum Grenztarifpunkt benötigt sie ein anderes Ticket. Es ist dabei nicht ausreichend nur ein Ticket bis zum letzten Bahnhof im Land zu erwerben (im Beispiel Bahnhof 2). Dies ist besonders relevant in Ländern in denen keine FIP Tickets gelten wie das Heimatland. DB Mitarbeiter können bei der Fahrt aus Deutschland zum Beispiel Tagesticket M Fern, Netzcard, Regio Ticket 50 oder Deutschlandticket nutzen oder müssen alternativ eine reguläre Fahrkarte bis zum ersten Bahnhof im Land B erwerben.
Beispiel 3: Eine Person möchte mit einem Zug von Bahnhof 1 nach Bahnhof 3 fahren. Sie hat einen FIP Freifahrtschein für Bahn A und Bahn B. So besitzt sie auf dem gesamten Abschnitt ein gültiges Ticket. Wenn Land A ihr Heimatland ist, besitzt sie nur einen FIP Freifahrtschein für Land B. In diesem Fall braucht sie eine gültiges Ticket von Bahnhof A nach Bahnhof B. Ab Bahnhof B gilt der FIP Freifahrtschein.
Beispiel 4: Eine Person möchte mit einem Zug von Bahnhof 1 nach Bahnhof 3 fahren. Sie hat einen FIP Freifahrtschein für Bahn A und Bahn B. So besitzt sie auf dem gesamten Abschnitt ein gültiges Ticket. Wenn Land A ihr Heimatland ist, besitzt sie nur einen FIP Freifahrtschein für Land B. Der Freifahrtschein für B gilt also erst ab dem Grenztarifpunkt. Für die Fahrt in Land A bis zum Grenztarifpunkt benötigt sie ein anderes Ticket. Es ist dabei nicht ausreichend nur ein Ticket bis zum letzten Bahnhof im Land zu erwerben (im Beispiel Bahnhof 2). Dies ist besonders relevant in Ländern in denen keine FIP Tickets gelten wie das Heimatland. DB Mitarbeiter können bei der Fahrt aus Deutschland zum Beispiel Tagesticket M Fern, Netzcard, Regio Ticket 50 oder Deutschlandticket nutzen oder müssen alternativ eine reguläre Fahrkarte bis zum ersten Bahnhof im Land B erwerben.
FAQ
Nutzungsmöglichkeiten
Wer steckt hinter dem FIP Guide?
Wir sind ein engagiertes Team von Bahn-Mitarbeitenden, welche selbst regelmäßig FIP nutzen. Unser Ziel ist, eine schnell und einfach nutzbare Übersicht zur Nutzung von FIP bereitzustellen. Unser Fokus liegt auf der Bereitstellung von nützlichen Informationen für die Nutzerinnen und Nutzer.
Zusätzliche nützliche Ressourcen
Die Rail Delivery Groupbietet eine ausführliche Übersicht zu FIP in verschiedenen Ländern.